FAQ

Ein PKW-Stellplatz kann separat gemietet werden. Kontaktieren Sie hierzu die Hausverwaltung. Hinweis: Da jeder Stellplatz an einen eigenen Mietvertrag gebunden ist, füllen Sie bitte im Vorfeld die Selbstauskunft Stellplatz aus. Zum Formular

Mängelmeldungen jeglicher Art reichen Sie bitte schriftlich, über unser Online-Formular oder per E-Mail an janet.cocconi@4c-vermietung.de ein. Bitte geben Sie stets Ihren Namen, eine Telefonnummer, die Adresse des Wohnhauses und Ihre Mietvertragsnummer an. Bilder des Schadens können ebenfalls hilfreich sein. Zum Formular

Reichen Sie stets vor Beginn der Tierhaltung einen Antrag zur Genehmigung bei uns ein. Eine Tiergenehmigung ist stets eine Einzelfallentscheidung hinsichtlich des Tieres, des Wohnhauses und der Wohnsiedlung. Auch Haltungsgewohnheiten spielen eine Rolle. Sollte es zu Beschwerden kommen, behalten wir uns vor, die Genehmigung jederzeit zu widerrufen.

In jedem Fall muss der Antrag schriftlich erfolgen. Zum Formular

In einigen Bädern (meist Räume ohne Fenster) befindet sich eine separate, elektrische Lüftung. Die in den Lüftungsanschlüssen befindlichen Siebe sollten regelmäßig (ca. alle 3 Monate) herausgenommen und mit herkömmlichem Seifenwasser gereinigt werden. Zugesetzte Siebe verhindern die Lüftungswirkung und führen ggf. zu Schäden an dem Lüfter. Wenn die Lüftung, trotz der Reinigung, nicht funktioniert, kontaktieren Sie bitte den Hausmeister.

Verchromte Armaturen können schnell wieder glänzen, wenn man sie mit geeigneten Reinigern regelmäßig abwäscht und anschließend poliert. Duschschläuche und Brausehandstücke sollten ebenfalls regelmäßig mit einem Kalkentferner gereinigt werden. Dies erhält nicht nur die schöne Optik, sondern sichert auch auf lange Zeit eine einwandfreie Funktionsweise (kein Verstopfen der feinen Spritzdüsen).

Achten Sie bei der Reinigung von WC und Waschbecken darauf, dass auch unter und hinter den Objekten gereinigt wird. Nicht selten sehen Waschbecken von oben sehr sauber aus – ein Blick auf die Unterseite enthüllt jedoch oftmals die vernachlässigten Stellen sehr deutlich. Das WC sollte in regelmäßigen Abständen auch im Ablauf, in dem das Wasser steht, gereinigt werden. Entsprechende Reiniger sind im einschlägigen Handel zu erwerben. Verstopfungen entstehen nicht plötzlich! Durch immer langsamer abfließendes Wasser kündigen sich diese bereits an. Bei den ersten Anzeichen sollte mit Abflussfrei oder ähnlichen Mitteln gereinigt werden. Für geringes Geld erhalten Sie im Haushaltsbedarf Siebe, die in den Auslauf von Wasch- und Spülbecken gelegt werden. Damit werden z.B. Haare und größere Schmutzteilchen aufgefangen, bevor sie in den Abfluss gelangen.

Nicht nur die Scheiben sollten regelmäßig geputzt werden. Auch die Rahmen bedürfen einer wiederkehrenden Pflege. Zur Reinigung von Kunststofffensterrahmen sollten handelsübliche Reiniger verwendet werden. Unterlassen Sie in jedem Fall den Gebrauch von säurehaltigen Mitteln, da diese den Kunststoff angreifen. Auch das äußere Fenstersims ist im Zuge der Fensterreinigung mit abzuwischen. In den meisten Fenstern befinden sich kleine Schlitze, die aufprallendes Regenwasser wieder ablaufen lassen. Reinigen Sie diese Schlitze regelmäßig, um ein Verstopfen und Überlaufen zu verhindern. Im Übrigen lassen sich Fensterscheiben nach der Feuchtreinigung mit einem weichen Lederlappen sehr wirkungsvoll putzen.

Wichtiger Hinweis: Das Bohren in Fenstern, Türrahmen und Türblättern ist nicht gestattet. Bringen Sie keinesfalls zusätzliche Namensschilder auf den Wohnungstürblättern an.

Bei Unstimmigkeiten bzw. Fragen zu Ihrer Gutschrift oder Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung wenden Sie sich bitte schriftlich an unsere Hausverwaltung. Bitte geben Sie stets Ihren Namen, eine Telefonnummer, die Adresse des Wohnhauses und Ihre Mietvertragsnummer an.

Hinweis: Obwohl Sie lt. der aktuellen Abrechnung vielleicht eine Gutschrift erhalten, ist es möglich, dass die neue Vorauszahlung für das kommende Jahr höher ist, als die jetzige. Da wir Vorauszahlungen so kalkulieren, dass sie angemessen sind und die abgerechneten Kosten aus dem Vorjahr stammen, können zwischenzeitliche Kostensteigerungen auch dann eine höhere Vorauszahlung rechtfertigen, wenn aus der aktuellen Abrechnung eine Gutschrift resultierte.
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Ihre Kaution wird, während der Mietdauer, von uns auf einem gesonderten Kautionskonto hinterlegt. Der Vermieter ist berechtigt, Forderungen aus dem Mietverhältnis gegen die Kaution zu verrechnen. Das geschieht in der Regel zum Mietvertragsende. Der Vermieter darf dabei Forderungen verrechnen, die aus einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung resultieren. Zu diesem Zweck erfolgt eine gemeinsame Wohnungsabnahme bei Mietvertragsende. Auch offene Mietzinsforderungen darf der Vermieter gegen die Kaution verrechnen. Falls keine Forderungen Vermieterseits bestehen sollten, wird die volle Kaution spätestens nach sechs Monaten ausbezahlt.

Hinweis: Wir sind bestrebt die Kaution nach dem Auszug schnellstmöglich auszubezahlen. Daher zahlen wir zeitnah, nach Mietvertragsende, einen größeren Teil der Kaution aus und behalten uns einen kleinen Teil für die Verrechnung der letzten Betriebskosten-/ Heizkostenabrechnung ein. Die Auszahlungs- und Einbehaltshöhe wird individuell je nach Größe der Wohneinheit und Mieterhistorie entschieden. Ergibt sich ein Guthaben der letzten Betriebskosten-/ Heizkostenabrechnung, wird dieses Guthaben sowie die Einbehaltshöhe unverzüglich ausbezahlt.

Im Wohnraum beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende. Die Kündigung muss in schriftlicher Form mit Originalunterschriften sämtlicher Hauptmieter erfolgen und bis zum 3. Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein. Bitte bedenken Sie, dass ein Mietverhältnis stets von allen Hauptmietern gekündigt werden muss! Zum Formular

Die Wohnung ist bei Beendigung des Mietvertrages im vertragsgemäßen Zustand zurück zu geben. Schönheitsreparaturen, wie in § 12 laufende Schönheitsreparaturen im Mietvertrag erklärt, sind Mietersache. Der Mieter verpflichtet sich die Wohnung ordentlich und sauber (inkl. Endreinigung der Böden, Fenster, WC´s, Waschbecken, Armaturen sowie die Reinigung der Abflüsse in Bädern, Küche- insbesondere des Backofens) zurück zu geben. Andernfalls wird ein Entgelt für die Endreinigung in Höhe von pauschal 200,00 EUR zzgl. geltender MwSt. erhoben, welches mit der Kaution verrechnet wird. Textiler Bodenbelag, Wand- und Deckenverkleidungen, bauliche Veränderungen und sonstige Einbauten müssen bei Auszug entfernt werden. Dies gilt auch für übernommene Einrichtungen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir das Vorgehen im Einzelfall besprechen können.

Sollten Sie Ihre Wohnung gekündigt haben und selbst einen Nachmieter stellen oder vorschlagen wollen, so hat dieser eine vollständige Bewerbung und unsere Selbstauskunft bei uns einzureichen. Zum Formular

In unseren Neubauprojekten sind hochwertige Schließanlagen verbaut. Sie erhalten zur Wohnungsübergabe, abhängig von Wohnungsgröße minderst drei, jedoch maximal vier Schlüssel. Nachbestellungen sind auf eigene Kosten möglich und über die Hausverwaltung schriftlich zu beantragen. Wenn bei Wohnungsabnahme nicht die volle Anzahl der Schlüssel übergeben wird, haftet der Mieter für den Schaden. In diesem Fall trägt der Mieter die Kosten für ein neues Zylinderschloss inkl. Schlüssel. Wir empfehlen Ihnen einen potenziellen Schlüsselverlust in Ihrer Privathaftpflicht-Versicherung zu berücksichtigen.

Die hochwertigen Oberflächen in Ihrer Einbauküche sind grundsätzlich sehr pflegeleicht. Um den Wert und die Lebensdauer Ihrer Küche über viele Jahre zu erhalten, sollten Sie die Küche regelmäßig und vor allen Dingen richtig pflegen:

  • Verwenden Sie grundsätzlich nur milde, wasserlösliche Haushaltsreiniger, die ausdrücklich für die Küchenmöbel vorgesehen sind.
  • Verwenden Sie niemals Stahlwolle, Topfkratzer, Schmutzradierer oder Mikrofasertücher- sie zerkratzen damit die Oberfläche so stark, dass eine Aufarbeitung nicht mehr möglich ist.
  • Essigreiniger, Nitro- oder Kunstharzverdünnungen sowie Reiniger auf Nitrobasis sind zur Reinigung der Oberflächen nicht geeignet.
  • Benutzen Sie niemals einen Dampfreiniger oder fließendes Wasser aus einem Schlauch!
  • Wischen Sie alle Oberflächen nach der Reinigung stets gründlich trocken.
  • Halten Sie alle Flächen stets trocken! Stehendes Wasser und andere Flüssigkeiten können dauerhafte Schäden verursachen